Investitionsbooster – So profitieren Sie davon
30 % Abschreibung im Anschaffungsjahr
19. Juli 2025: Das Investitions-Sofortprogramm der Bundesregierung, bekannt als der Investitionsbooster, tritt in Kraft.
Einer der wichtigsten Punkte:
Einführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Jahren 2025 bis 2027.
Das bedeutet, dass für bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt wurden, eine höhere Abschreibung von bis zu 30 % möglich ist.
Ihre Vorteile:
- direkte steuerliche Entlastung bereits im ersten Jahr
- höhere Liquidität
- flexible Wechselmöglichkeit zur linearen Abschreibung bei Bedarf
- gilt für alle Investitionen in moderne Messtechnologie von Leica Geosystems ab 1. Juli 2025 bis einschließlich 31. Dezember 2027
| Jahr | Kauf mit Investitionsbooster (degressive Abschreibung 30% je Jahr) | Kauf ohne Investitionsbooster (lineare Abschreibung über 5 Jahre) | Leasing (Betriebsausgabe) |
|---|---|---|---|
| 1 | EUR 12.000 | EUR 8.000 | EUR 9.000 |
| 2 | EUR 8.400 | EUR 8.000 | EUR 9.000 |
| 3 | EUR 6.533 | EUR 8.000 | EUR 9.000 |
| Summe nach 3 Jahren | EUR 26.933 | EUR 24.000 |
Schieben Sie Ihre geplante Investition in neue Messtechnologie nicht länger auf:
Fragen Sie uns nach Ihrem individuellen Angebot!
Bitten Sie Ihren Steuerberater dieses Angebot auf die Vorteile des Investionsboosters zu prüfen!
Boostern Sie noch heute Ihre Liquidität und Ihre Produktivität mit neuen Messtechnologien von Leica Geosystems.
Diese Website dient ausschließlich zur Information und stellt keine Finanzberatung dar. Bitte kontaktieren Sie für individuelle Informationen zum Investitionsbooster Ihren Steuerberater.