Investitionsbooster – So profitieren Sie davon

Nutzen Sie jetzt die Chance des erhöhten Investitionsfreibetrages und sparen tausende von Euros.

Jetzt steuerschonend investieren und von der neuesten Technologie profitieren. Ihr Steuerberater wird es Ihnen bestätigen.

Steuerliche Vorteile für Ihre Investitionen!

Die österreichische Regierung hat einen zeitlich begrenzten Investitionsfreibetrag (IFB) beschlossen! Dieser bietet Ihnen eine großartige Möglichkeit, in innovative Technologien von Leica Geosystems zu investieren und dabei steuerlich zu profitieren.

Was ist der Investitionsfreibetrag?

Der Investitionsfreibetrag (IFB) ist ein steuerlicher Vorteil, der es Unternehmen ermöglicht, zusätzlich zur normalen Abschreibung einen bestimmten Prozentsatz der Anschaffungskosten von Wirtschaftsgütern als Betriebsausgabe geltend zu machen.

Wer kann den Investitionsfreibetrag nutzen?

Unternehmen aller Größen und Branchen, unabhängig ihrer Rechtsform. Voraussetzung ist, dass die Investitionen in abnutzbare, körperliche Wirtschaftsgüter erfolgen, die mindestens vier Jahre im Betriebsvermögen verbleiben.

Wie hoch ist der Investitionsfreibetrag?

20% statt bisher 10% für allgemeine Investitionen in abnutzbare Wirtschaftsgüter.
22% statt bisher 15% für Investitionen in ökologische Wirtschaftsgüter, die bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen (z. B. Energieeffizienz, erneuerbare Energien). 

Welche Vorteile bringt der IFB für Sie?

  • Steuerliche Entlastung: Der Investitionsfreibetrag senkt die Steuerbemessungsgrundlage und damit Ihre Steuerlast.
  • Innovationen: Sie investieren steuerschonend in neueste Technologien und arbeiten effizient mit den modernsten Produkten.

Fragen Sie Ihren Steuerberater zu den Einsparungen bei geplanten Produktkäufen unter Berücksichtigung der Voraussetzungen zur Anwendung des Investitionsfreibetrags (IFB).

 

Beispiel 1 (hier wird noch der anzuwendende %-Satz iHv. 10% Jänner bis Oktober 2025 herangezogen, ab November 2025 bis Ende 2026 gelten 20%)

 

Unternehmer X erzielt im Jahr 2025 einen vorläufigen Jahresgewinn von 30.000 EUR nach Berücksichtigung der Afa. Er tätigt eine Investition in Höhe von 35.000 EUR. 10% der Anschaffungskosten können als Investitionsfreibetrag geltend gemacht werden. Zusätzlich kann der Grundfreibetrag vom Gewinnfreibetrag in Anspruch genommen werden.

Vorläufiger Jahresgewinn 30.000,00 EUR
- 10% IFB von 35.000 EUR -3.500,00 EUR
Bemessungsgrundlage GFB 26.500,00 EUR
- 15% Grundfreibetrag -3.975,00 EUR (15% von 26.500,00)
Steuerbemessungsgrundlage 30.000,00 EUR
Vorläufiger Jahresgewinn  22.525,00 EUR

 

Beispiel 2 ab 1.11.2025 (neue %-Sätze):

 

Ein Bauunternehmen (GmbH, 23% Körperschaftsteuer) kauft im Dezember 2025 eine neue Baumaschine für 100.000 EUR.
Steuerersparnis:

  • Investitionsfreibetrag: 100.000 EUR × 20% = 20.000 EUR zusätzliche Betriebsausgabe
  • Steuerersparnis: 20.000 EUR × 23% = 4.600 EUR
  • Plus: Normale AfA läuft zusätzlich über die Nutzungsdauer

 

Quelle: WKO

Mehr Info: Befristete Erhöhung des Investitionsfreibetrags - WKO

Diese Website dient ausschließlich zur Information und stellt keine Finanzberatung dar. Bitte kontaktieren Sie für individuelle Informationen zum Investitionsbooster Ihren Steuerberater.

Leica Geosystems Austria

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